Ergebnis der Vorstandswahl
15. August 2021WirFans sucht den Manager der Saison 2021/22
2. September 2021Wie in der Einladung angekündigt wurde bei der Jahreshauptversammlung am vergangenen Wochenende über Satzungsänderungen abgestimmt. Die Vorschläge der Vorstandschaft wurden von der Versammlung einstimmig angenommen. Folgende Änderungen wurden beschlossen:
§ 6 (5): Änderung in den im Handelsregister eingetragenen Namen
Bisheriger Wortlaut:
§ 6 Der Vorstand
5. Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte der Nürnberg Ice Tigers GmbH dürfen dem Vorstand nicht angehören.
Neue Fassung:
§ 6 Der Vorstand
5. Sozialversicherungspflichtige Beschäftigte der Nürnberg Ice Tigers Eishockey GmbH dürfen dem Vorstand nicht angehören.
§ 7 (8): Ergänzung zur Ermöglichung elektronischer Mitgliederversammlungen
§ 7 Mitgliederversammlung
8.1 Die Mitgliederversammlung kann als Präsenzversammlung, elektronische Versammlung (Sprach- oder Videokonferenz) oder in einer Kombination von Präsenz- und elektronischer Versammlung durchgeführt werden.
8.2 Die Teilnahme an einer elektronischen Mitgliederversammlung findet in einer nur für Mitglieder mit ihren Legitimationsdaten zugänglichen Sprach- oder Videokonferenz statt.
8.3 Den an einer elektronischen Versammlung Teilnehmenden wird der Zugang spätestens drei Tage vor der Versammlung bekannt gegeben. Ausreichend ist dazu die ordnungsgemäße Absendung einer E-Mail an die letzte an den Vorstand übermittelte E-Mailadresse des jeweiligen Mitglieds. Mitglieder, die über keine E-Mailadresse verfügen, erhalten den Zugang per Post an die letzte dem Vorstand übermittelte Adresse. Ausreichend ist die ordnungsgemäße Absendung des Briefes drei Werktage vor der Mitgliederversammlung. Sämtliche Mitglieder sind verpflichtet, die Zugangsdaten keinem Dritten zugänglich zu machen und unter strengem Verschluss zu halten. Es ist sicherzustellen, dass für Mitglieder gem. § 7 (6) technisch eine Stimmabgabe nicht möglich ist.
Die Teilnehmenden sind verpflichtet, sich mit vollem Vor- und Zunamen anzumelden. Bei Vertretern juristischer Personen ist außerdem die Angabe der vertretenden juristischen Person erforderlich.
8.4 Hat ein Mitglied keinen Internetzugang, muss ihm im Falle einer ausschließlich elektronischen Versammlung die Möglichkeit gegeben werden, zu den in der Tagesordnung genannten Punkten Stellung zu nehmen und abzustimmen. Dazu müssen dem Mitglied per einfachem Brief die Tagesordnungspunkte sowie die zu besprechenden Fragestellungen bis spätestens eine Woche vor der Mitgliederversammlung zugesendet werden. Dem Mitglied ist die Möglichkeit zu geben, bis einen Tag vor der Mitgliederversammlung schriftlich oder elektronisch zu den Fragen Stellung zu nehmen und abzustimmen. Der Zugang der Stellungnahme des Mitglieds muss spätestens am Tag vor der Mitgliederversammlung erfolgen.
§ 9 (4): Änderung in den im Vereinsregister eingetragenen Namen sowie Ergänzung
Bisheriger Wortlaut:
§ 9 Entziehung der Rechtsfähigkeit und Auflösung
4. Bei Auflösung des Vereins fällt das Vermögen des Vereins an die Nachwuchsabteilung des EHC Nürnberg 1980 e.V.
Neue Fassung:
§ 9 Entziehung der Rechtsfähigkeit und Auflösung
4. Bei Auflösung des Vereins fällt das Vermögen des Vereins an die Nachwuchsabteilung des Eishockey-Club Nürnberg 1980 e.V. oder dessen Nachfolgevereins.