BEITRAGSORDNUNG, WIR FANS E.V.
Stand: 21.07.2019
1. Grundsatz
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In dieser Beitragsordnung werden insbesondere die gemäß § 4 der Satzung des Vereins von der Mitgliederversammlung festgesetzten Regelungen zu Höhe, Fälligkeit und Zahlungsmodalitäten die Jahresmitgliedsbeiträge und Mahngebühren niedergelegt.
2. Mitgliedsbeiträge
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2.1. natürliche Personen
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2.1.1. Der Jahresbeitrag für nicht ermäßigte, natürliche Personen beträgt 30,- €.
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2.1.2. Der Jahresbeitrag für ermäßigte, natürliche Personen beträgt 25,- €.
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2.1.3. Der Jahresbeitrag für Kinder beträgt 15,- €.
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2.1.4. Der Beitrag für eine lebenslange Mitgliedschaft beträgt 1980,- €, hierbei sind keine Ermäßigungen möglich.
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2.2. juristische Personen
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2.2.1. Der Beitrag für juristische Personen beträgt 100,- €.
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2.2.2. Der Beitrag für offizielle Fanclubs der Nürnberg Ice Tigers beträgt 50,- €.
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2.3. Die in 2.1.1, 2.1.2, 2.1.3, 2.2.1 und 2.2.2 dargestellten Jahresbeiträge werden bei Eintritt im Laufe des jeweiligen Geschäftsjahres anteilig berechnet. Anteilige Quartale werden komplett berechnet.
3. Ermäßigungen
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3.1. Der Stichtag für sämtliche Ermäßigungen ist der Tag des Beitragseinzugs für das jeweilige Geschäftsjahr.
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3.2. Ermäßigungen sind dem Vorstand spätestens 3 Wochen vor Beitragsfälligkeit mitzuteilen.
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3.3. Kinder im Rahmen der Beitragsordnung sind:
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3.3.1. Jugendliche unter 15 Jahren
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3.4. Ermäßigt im Rahmen der Beitragsordnung sind:
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3.4.1. Jugendliche unter 18 Jahren
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3.4.2. Studierende
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3.4.3. Auszubildende
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3.4.4. Wehrdienstleistende
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3.4.5. Zivildienstleistende
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3.4.6. Schwerbeschädigte
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3.4.7. Schüler
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3.4.8. Rentner
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3.5. Nachweise über Ermäßigungen sind dem Vorstand vorzulegen. Sollten die Nachweise nach dreifacher, schriftlicher Aufforderung zur Vorlage nicht nachgereicht werden, wird der nicht ermäßigte Beitrag festgesetzt und eventuelle Differenzbeträge eingefordert.
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3.6. Eine Rückzahlung bei nachträglicher Meldung der Ermäßigung, sowie bei erhöhten Beiträgen aufgrund fehlender Nachweise erfolgt nicht.
4. Zahlungsmodalitäten
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4.1. Die Zahlung der Beiträge erfolgt ausschließlich per Lastschrift und Überweisung.
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4.2. Der Mitgliedsbeitrag wird jährlich zum 01.07. fällig.
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4.3. Der Beitragseinzug wird 4 Wochen zuvor angekündigt.
5. Bankverbindung
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5.1. Die Bankverbindung wird, sobald bekannt, durch den Vorstand nachgetragen.
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5.2. Die Mitglieder werden jährlich, mit Ankündigung des Beitragseinzugs, über die aktuelle Kontoverbindung informiert.
6. Mahngebühren
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6.1. Sollte die Lastschrift aufgrund eines Fehlers des Mitglieds nicht eingelöst werden, so trägt das Mitglied die angefallene Gebühr.
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6.2. Soweit Zahlungen nicht fristgerecht erfolgen und deswegen schriftliche Mahnungen erforderlich sein und erfolgen, wird je eine Pauschalgebühr in Höhe von 5,- € erhoben.
7. Inkrafttreten
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Diese Beitragsordnung wurde durch die Mitgliederversammlung am 21.07.2019 beschlossen und tritt am mit sofortiger Wirkung in Kraft.